Neugeborenenuntersuchung

Das Neugeborene wird gleich nach der Geburt im Kreißsaal das erste Mal untersucht, um die Reife und den Gesundheitszustand zu beurteilen. In den ersten Tagen und Lebenswochen folgen verschiedene weitere Untersuchungen. Diese helfen, Erkrankungen und Fehlentwicklungen so früh wie möglich zu erkennen. Dadurch können rechtzeitig therapeutische Maßnahmen eingeleitet und eine gesunde Entwicklung des Kindes sichergestellt werden.

Inhaltsverzeichnis

Was passiert bei der Erstuntersuchung des Neugeborenen?

Die erste Untersuchung findet unmittelbar nach der Geburt statt. Das Neugeborene wird gewogen, seine Körperlänge und der Kopfumfang gemessen. Der Gaumen wird mit dem kleinen Finger abgetastet, um eine mögliche Spaltbildung (Lippen-Kiefer-Gaumenspalten) auszuschließen. Die Ärztin/der Arzt bzw. die Hebamme verschaffen sich einen ersten Gesamteindruck vom Gesundheitszustand des Kindes. Folgende Untersuchungen werden dabei durchgeführt:

  • APGAR-Test,
  • pH-Wert-Bestimmung im Nabelschnurblut,
  • Blutgruppenbestimmung bei Neugeborenen (obligat notwendig, wenn die Blutgruppe der Mutter Rhesus-negativ ist).

APGAR-Test

Beim sogenannten APGAR-Test wird der Gesundheitszustand des Neugeborenen anhand von fünf Merkmalen beurteilt. Diese Beurteilung erfolgt unmittelbar nach der Geburt und wird nach fünf sowie nach zehn Minuten wiederholt. Die Bewertung gibt Aufschluss darüber, wie vital das Neugeborene ist. Die Abkürzung APGAR steht für:

  • Atmung
  • Puls (Herzschlag)
  • Grundtonus (Muskelspannung)
  • Aussehen (Hautfarbe)
  • Reflexe

Für die Merkmale werden jeweils Punkte vergeben, und zwar nach folgendem Schema:

  • null = nicht vorhanden
  • ein Punkt = nicht ausgeprägt
  • zwei Punkte = gut vorhanden

Demnach beträgt der Maximalwert, den ein Neugeborenes erreichen kann, zehn Punkte. Eine niedrige Punktzahl (unter fünf Punkten bei einem Fünf-Minuten-APGAR) kann darauf hindeuten, dass das Neugeborene medizinische Hilfe braucht. Weiters wird das Neugeborene auf äußerlich erkennbare Fehlbildungen untersucht.

APGAR-Übersicht

APGAR-
Untersuchung
0 1 2

Atmung

keine unregelmäßig,
schnappend
regelmäßig, kräftiges Schreien
Puls fehlt schwach (< 100/Minute) kräftig (> 100/Minute)
Grundtonus schlaff, bewegungslos reduziert aktive
Spontanbewegungen
Aussehen, Hautfarbe blass oder blau leicht rosig, Extremitäten blau komplett rosig
Reflexe fehlen träge, Grimmassieren Husten, Niesen, Schreien

pH-Wert- und Blutgruppenbestimmung

Als Ergänzung zum APGAR-Test muss beim Neugeborenen eine pH-Wert-Bestimmung vorgenommen werden. Dafür wird Blut aus der Nabelschnurarterie und -vene entnommen und auf eine Übersäuerung (Azidose) untersucht. Die Untersuchung ist wichtig, da eine Azidose bei Neugeborenen auf einen Sauerstoffmangel während der Geburt hinweisen kann. In diesem Fall werden sofort therapeutische Maßnahmen ergriffen. Weiters kann der Blutzucker des Neugeborenen aus dem Blut bestimmt werden.

Hat die Mutter eine Rhesusfaktor negative Blutgruppe, wird zudem eine Blutgruppenbestimmung beim Neugeborenen durchgeführt. Ist das Kind Rhesusfaktor positiv, kann dies gefährliche Folgen haben: Kommt es zu Kontakt zwischen mütterlichem und kindlichem Blut (z.B. während der Geburt), beginnt das Immunsystem der Mutter Antikörper gegen die Rhesus-Proteine des kindlichen Blutes zu bilden; man spricht von einer Rhesus-Unverträglichkeit oder Rhesus-Inkompabilität. In der ersten Schwangerschaft stellt dies kein Problem dar. Wird die Frau jedoch erneut schwanger und erwartet wieder ein Rhesus-positives Kind, können die gegen die Rhesus-Proteine gerichteten Antikörper über die Plazenta oder während der Geburt in den kindlichen Kreislauf gelangen und dort die roten Blutkörperchen angreifen. Es kann zu einer schweren Anämie, Wassereinlagerungen oder einer lebensbedrohlichen Gelbsucht kommen. Als Therapie werden dem Kind Antikörper (Immunglobuline) verabreicht, um die Zerstörung der roten Blutkörperchen zu stoppen. Um eine Rhesus-Unverträglichkeit zu verhindern, erhalten alle Rhesus-negativen Frauen in der Schwangerschaft eine sogenannte Anti-D-Prophylaxe.

Wann erfolgt die Neugeborenen-Basisuntersuchung?

Die Basisuntersuchung für Neugeborene findet in der ersten Lebenswoche statt. Das Neugeborene wird erneut gewogen und gemessen. Die Kinderärztin/der Kinderarzt untersucht das Kind noch einmal genau auf Auffälligkeiten. Auch wird überprüft, ob das Kind an akuten Krankheiten leidet wie beispielsweise an der Neugeborenen-Gelbsucht. Auch ein sogenanntes Neugeborenen-Screening, ein Hüftultraschall und ein Hörtest werden durchgeführt. Mehr zum Thema: Mutter-Kind-Pass

Hinweis

Bei einer Spitalsgeburt wird diese Untersuchung zumeist noch vor der Entlassung von Mutter und Kind aus dem Krankenhaus durchgeführt (ca. dritter bis vierter Lebenstag), sie kann aber auch ambulant erfolgen. Bei einer ambulanten Geburt oder Hausgeburt ist es wichtig, rechtzeitig einen Termin bei einer Kinderärztin/beim Kinderarzt zu vereinbaren, die/der diese Basisuntersuchung durchführt. Einige Kinderärztinnen/Kinderärzte machen auch Hausbesuche.

Wann erfolgt die Hüftultraschalluntersuchung?

Bei allen Neugeborenen findet bei den Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen eine Beurteilung des Hüftgelenks mithilfe eines Ultraschalls statt. Dabei kann die Ärztin/der Arzt angeborene Fehlstellungen des Hüftgelenks (Hüftgelenkdysplasie) rechtzeitig erkennen und behandeln. Je früher die Erkrankung erkannt wird, desto einfacher ist die Therapie und desto besser sind die Heilungschancen. Im Mutter-Kind-Pass ist ein Hüftultraschall in der ersten Lebenswoche und eine Kontrolle in der sechsten bis achten Lebenswoche vorgesehen; bei auffälligem Befund werden die Kontrollen in kürzeren Abständen durchgeführt. Eine Kinderärztin/ein Kinderarzt, aber auch eine Orthopädin/ein Orthopäde können diese Untersuchung durchführen.

Bei der Hüftgelenkdysplasie ist die Hüftgelenkpfanne nicht richtig ausgebildet, wodurch der Hüftgelenkskopf darin keinen Halt findet. Im schwersten Fall rutscht der Kopf aus der Pfanne, man spricht dann von einer Hüftluxation. Die Hüftgelenkdysplasie bereitet dem Neugeborenen zunächst keine Beschwerden. Erst in einem späteren Lebensalter – meist mit Beginn des Laufens – können Probleme auftreten. Da das Hüftgelenk nach der Geburt noch nicht vollständig ausgereift ist, kann durch eine Therapie noch relativ einfach Einfluss auf die Entwicklung genommen werden. Bleibt eine Hüftgelenkdysplasie unbehandelt, kommt es zu einer schnelleren Abnutzung der Gelenke im Erwachsenenalter. Eine Arthrose kann die Folge sein.

Die Behandlung einer Hüftgelenksdysplasie wird immer beidseitig vorgenommen, auch wenn nur ein Hüftgelenk betroffen ist. Die Therapiemaßnahmen sind vom Schweregrad der Fehlbildung abhängig. Sie reichen von einer speziellen Wickeltechnik („Breitwickeln“) bis hin zum Tragen einer Spreizhose oder eines Hüftgipses. Nur in sehr seltenen Fällen muss das Hüftgelenk operiert werden. Durch regelmäßige Ultraschalluntersuchungen kontrolliert die Ärztin/der Arzt den Behandlungserfolg.

Wer führt die Untersuchungen durch?

Die ersten Untersuchungen des Neugeborenen – einschließlich der Basisuntersuchung – werden von einer Ärztin/einem Arzt im Krankenhaus durchgeführt. Bei der Hausgeburt führt die Hebamme die Erstuntersuchung des Neugeborenen zu Hause durch. Die Basisuntersuchung in der ersten Lebenswoche erfolgt – wie auch bei der ambulanten Geburt – durch eine Kinderärztin/einen Kinderarzt.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Erstuntersuchung und Basisuntersuchung des Neugeborenen sowie der Hüftultraschall sind im Mutter-Kind-Pass enthalten und daher kostenlos.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

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Quelle: www.gesundheit.gv.at: Neugeborenenuntersuchung

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