Die Waldbesitzer, Holzbezugsberechtigten und die Forstorgane ersuchen alle Freizeitnutzer und Erholungssuchenden Sperrgebiete zu beachten, damit die notwendigen forstlichen Arbeiten ohne Gefährdung durchgeführt werden können. Forstliche Arbeitsgebiete stellen nämlich hohe Gefahrenstellen (wie z.B. bei der Seilkrannutzung, Hubschrauberlieferung von Holz, Fällungen neben Forststraßen, usw.) dar.