Spitalsgeburt

Bei einer Geburt im Krankenhaus wird die schwangere Frau üblicherweise von einem Team aus Ärztin/Arzt und Hebamme betreut. Falls es während der Geburt zu Komplikationen kommt, steht im Krankenhaus die geeignete Infrastruktur für die Behandlung zur Verfügung. Insbesondere bei sogenannten Risikoschwangerschaften sollte die Geburt auf jeden Fall in einem Krankenhaus stattfinden.

Viele Krankenhäuser bieten Informationsveranstaltungen und Kreißsaalführungen an, damit die Schwangere schon vor der Geburt die Räumlichkeiten, das Personal und die Ausstattung kennenlernen kann.

Inhaltsverzeichnis

Spitalsgeburt oder Hausgeburt?

Bei Schwangerschaften, bei denen ein erhöhtes Risiko für Geburtskomplikationen besteht, sollte die Entbindung auf jeden Fall in einem Krankenhaus stattfinden. Dies ist z.B. der Fall bei

Spricht aus medizinischer Sicht nichts dagegen, kann die Entbindung grundsätzlich auch zu Hause oder in einem Geburtshaus bzw. einer Hebammenpraxis stattfinden.

Hinweis

Die Mehrzahl der Ärztinnen/Ärzte und der Klinikhebammen sind gegenüber einer Hausgeburtshilfe allerdings kritisch eingestellt. Dies liegt an den eingeschränkten Überwachungs- und Interventionsmöglichkeiten und den erhöhten Risiken für Mutter und Kind während der Geburt. Im Falle eines Notfalles muss erst der Nottransport in eine Klinik veranlasst werden, bei dem für Mutter und/oder Kind wertvolle Zeit verloren geht. Aufgrund der mitunter unkalkulierbaren Risiken hat sich beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe gegen die Hausgeburtshilfe ausgesprochen, obwohl sie grundsätzlich bei Beachtung der medizinischen Voraussetzungen rechtlich erlaubt ist.

Spitalsgeburt: stationär oder ambulant?

Grundsätzlich ist im Krankenhaus eine stationäre oder eine ambulante Geburt möglich. Ambulant entbinden heißt, dass die Mutter und ihr Baby einige Stunden nach der Geburt nach Hause gehen. Voraussetzung dafür ist, dass aus medizinischen Gründen keine weitere Betreuung im Spital notwendig ist. Bei einer stationären Entbindung bleiben Mutter und Kind etwa vier Tage (bei einem Kaiserschnitt meist länger) im Krankenhaus und verbringen dort auch die Zeit des Wochenbetts. Mehr zum Thema: Wochenbett: Nachsorge und Pflege.

Wie erfolgt die Hebammenbetreuung bei einer Spitalsgeburt?

Nach österreichischem Hebammengesetz muss jede Geburt von einer Hebamme betreut werden. Sie steht der Frau im Laufe der gesamten Geburt zur Seite und überwacht und kontrolliert den Geburtsverlauf in regelmäßigen Abständen. Eine Ärztin oder ein Arzt muss dann beigezogen werden, wenn Komplikationen auftreten oder die Gebärende eine spezielle Schmerzbehandlung wie beispielsweise eine Periduralanästhesie (Kreuzstich) wünscht. Ansonsten wird die Anwesenheit einer Ärztin/eines Arztes während der einzelnen Geburtsphasen von den Krankenhäusern unterschiedlich gehandhabt.

Mehr zum Thema: Betreuung des Geburtsverlaufes

Das Österreichische Hebammengremium empfiehlt, so früh wie möglich mit der Hebamme Ihrer Wahl Kontakt aufzunehmen. Im Falle einer geplanten ambulanten Geburt sind bereits in der Schwangerschaft zwei Hausbesuche vorgesehen. Dabei können offene Fragen besprochen werden, und die Hebamme gibt Tipps, welche Vorkehrungen für die ersten Tage mit dem Neugeborenen zu Hause getroffen werden sollten.

Wie erfolgt die Betreuung von Mutter und Kind nach der Geburt?

Mütter, die sich für eine ambulante Geburt im Krankenhaus entschieden haben, werden nach der Geburt noch einige Stunden im Kreißsaal bzw. in einem Zimmer überwacht, um sicherzugehen, dass keine Komplikationen auftreten. Sprechen keine medizinischen Gründe dagegen, können Mutter und Kind das Krankenhaus nach wenigen Stunden verlassen.

Mütter, die ihr Wochenbett im Krankenhaus verbringen, werden nach der Überwachung im Kreißsaal in ein Zimmer auf der Wochenstation gebracht. Die meisten Krankenhäuser bieten heute sogenanntes „Rooming-in“ an. Das bedeutet, dass das Neugeborene rund um die Uhr bei der Mutter untergebracht ist. So kann die Mutter ihr Kind jederzeit stillen und selbst wickeln. Dabei wird sie von Hebammen unterstützt und beraten. Wenn die Mutter dies möchte, kann das Kind die Nacht auch in einem Säuglingszimmer verbringen. Rooming-in ist auch nach einer Kaiserschnittentbindung möglich, eventuell benötigt die Frau in den ersten Tagen ein wenig mehr Unterstützung.

Viele Krankenhäuser verfügen heute auch über sogenannte Familienzimmer, in denen der Vater des Kindes (oder eine andere Begleitperson der Frau) zusammen mit Mutter und Kind übernachten kann; erkundigen Sie sich schon im Vorfeld in Ihrem Wunschkrankenhaus, ob dies möglich ist. Spricht nichts dagegen, verlassen Mutter und Kind das Krankenhaus meist um den vierten Tag nach der Entbindung, nach einem Kaiserschnitt dauert der Krankenhausaufenthalt manchmal ein wenig länger.

Hebammenbetreuung zu Hause

Sowohl für die ambulante als auch die stationäre Geburt gilt: jede Frau hat nach der Geburt Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme zu Hause. In den ersten fünf Tagen nach der Geburt ist täglich ein Hebammenbesuch vorgesehen; bei Kaiserschnitt-, Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum sechsten Tag. Bei Bedarf (z.B. bei Stillproblemen, Geburtsverletzungen etc.) sieht die Krankenkasse bis zur achten Lebenswoche des Kindes sieben weitere Besuche vor. Hebammen mit Kassenvertrag verrechnen direkt mit der Krankenkasse, bei Wahlhebammen erstattet die Krankenkasse 80 Prozent vom Kassentarif. Mehr zum Thema: Hebammen

Der erste Kinderarztbesuch ist bereits in der ersten Lebenswoche des Kindes vorgesehen. Bei einer ambulanten Geburt kann es hilfreich sein, wenn der Kinderarzt dafür nach Hause kommt. Suchen Sie sich schon rechtzeitig vor der Geburt einen Kinderarzt, der solche Hausbesuche durchführt.

Wie erfolgt die Anmeldung für eine Spitalsgeburt?

Für die Geburt im Krankenhaus Ihrer Wahl sollten Sie sich so früh wie möglich anmelden. Da jedes Krankenhaus seine eigenen zeitlichen Fristen hat, sollten Sie sich rechtzeitig informieren. Auch der Anmeldemodus ist unterschiedlich, einige Spitäler bieten eine Online-Anmeldung an, andere haben dafür spezielle Ambulanzzeiten.

In Wien gibt es seit Anfang 2019 eine zentrale Anmeldemöglichkeit für Spitalsgeburten. Die Schwangere kann drei Wunschkliniken angeben und erfährt bis zur 22. Schwangerschaftswoche, in welcher Klinik sie einen Platz bekommt. Die Anmeldung ist online oder telefonisch möglich, mehr Informationen finden Sie unter geburtsinfo.wien.

Wohin kann ich mich wenden?

Geplante Geburten werden in Krankenhäusern mit Geburtsabteilung durchgeführt. Krankenhäuser in Ihrer Nähe finden Sie unter Services (Spitalssuche). Eine umfassende Hebammensuche finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Hebammengremiums

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Kosten für die Entbindung in einem Krankenhaus sind durch die Sozialversicherung abgedeckt. Dabei können alle notwendigen medizinischen Leistungen und geburtshilflichen Angebote in Anspruch genommen werden. Für eine normale Entbindung ohne Komplikationen ist die Pflege in einem Krankenhaus längstens für zehn Tage zu gewähren (vgl. § 161 ASVG).

Auch die Hebammenbetreuung bei der Geburt ist eine Kassenleistung. Die Geburtsbegleitung im Krankenhaus durch eine Wahlhebamme ist jedoch eine Privatleistung und muss selbst bezahlt werden. Eine Erstattung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.

Hebammen mit Kassenvertrag verrechnen die Betreuung während der Schwangerschaft sowie während und nach der Geburt direkt mit der Krankenkasse. Für Leistungen durch Hebammen, die außerhalb des Leistungskatalogs der Sozialversicherungsträger liegen (wie z.B. Stillgruppen, Rückbildungsmassage, Babymassage), sind die Kosten zur Gänze selbst zu tragen. Bei einer Wahlhebamme tragen Sie die Kosten selbst, Sie können sie rückwirkend bei der Krankenkasse einreichen. Es werden 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifes rückerstattet.

Informationen zu Kosten und aktuellen Kassentarifen finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Hebammengremiums

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

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Quelle: www.gesundheit.gv.at: Spitalsgeburt - Anmeldung zur Geburt im Krankenhaus

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